Geprüfte/r Controller/in IHK

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Tätigkeitsprofil

Controlling zielt auf Erfolgssteuerung betriebswirtschaftlicher Prozesse, die oft genug unmittelbar von volkswirtschaftlichen und weltwirtschaftlichen Vorgängen und Faktoren wie z.B. der Arbeitsmarktsituation oder den Währungsschwankungen beeinflusst sind.

Die Tätigkeit der Controller/-innen dient dazu die Erfolgswirkung einzelwirtschaftlicher Aktivitäten und Entscheidungen unter Berücksichtigung des gesamtwirtschaftlichen einschließlich des wirtschaftspolitischen Umfeldes zu verbessern. Dabei spielen die Rahmenbedingungen und Regelungen des Europäischen Binnenmarktes, die Öffnung Europas nach Osten sowie die „Globalisierung der Märkte“ eine zunehmend wichtige Rolle.

Gerade in Verbindung mit neueren Unternehmensstrategien wie z.B. Segmentierung, Dezentralisierung oder Outsourcing wird Controlling zum Instrument der Unternehmenssteuerung sowie zur wichtigen Informationsquelle und soll Transparenz auf allen Ebenen gewährleisten.

Im Wandel von zentral geführten Unternehmen zu Unternehmensnetzwerken ist Controlling ein geeignetes Instrument zur Selbststeuerung dezentraler, relativ autonomer und verhältnismäßig kleiner Einheiten. Es ist daher keineswegs nur für Großunternehmen anwendbar, sondern wird immer mehr auch Praxis in kleineren und mittleren Unternehmen (KMU).

Durch die hier angebotene Weiterbildung soll gerade der KMU-Bereich als Tätigkeitsfeld von Controller/-innen unterstützt werden.


Inhalte

Kostenrechnen / Kostenmanagement

  • Anwenden der Verfahren der Kosten- und Leistungsrechnung einschließlich der Plankostenrechnung
  • Anwendung der Kosten- und Leistungsrechnung als Instrument zur Entscheidungsunterstützung
  • Kostenmanagement als systematische Kostenbeeinflussung beherrschen

Unternehmensplanung und Budgetierung

  • Systeme der Planung als Instrument des Controlling verstehen, gestalten und organisieren
  • Zielfindungsprozess unterstützen
  • Strategische Analyse- und Prognosemethoden anwenden
  • Unterstützen bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien
  • Strategisches und operatives Controlling gestalten
  • Teil- und Gesamtbudgets entwickeln und abstimmen

Jahresabschlussanalyse mit Einführung in die internationale Rechnungslegung

  • Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze nach Handelsrecht sowie
  • Wesentliche Bewertungsunterschiede gegenüber den International Financial Reporting Standards (IFRS) kennen
  • Nationale und Internationale Rechtsnormen
  • Aufbereitung und Analyse des Jahresabschlusses

Berichtswesen und Informationsmanagement

  • Die Informations- und Versorgungsaufgabe des Controllings kennen
  • Das Informationsumfeld des Controllings gestalten
  • Controlling spezifische Informations- und Kommunikationstechniken und -werkzeuge einsetzen
  • Maßnahmen des Datenschutz kennen

Betriebswirtschaftliche Beratung

  • Organisations- und Prozessstrukturen analysieren
  • Entscheidungsempfehlungen im betriebs- und volkswirtschaftlichen Kontext entwickeln, formulieren und präsentieren
  • Beraten betrieblicher Führungskräfte
  • Betriebliches Wissensmanagement organisieren

Führungsaufgaben und Moderation

  • Führen und Organisieren von Teams
  • Moderation, Kommunikation
  • Konfliktmanagement beherrschen


Voraussetzungen

Die Aufstiegsqualifizierung zum/r Controller/-in richtet sich an Mitarbeiter/ -innen, die nach ihrer Berufsausbildung über eine längere einschlägige betriebliche Erfahrung verfügen.

– Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis

oder

– ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder – einen betriebswirtschaftlichen Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie

oder

– einen Bachelor-Abschluss eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis.

Die Berufspraxis gemäß des Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben. Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertig- keiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.


Abschluss

Geprüfter Controller (IHK)
Geprüfte Controllerin (IHK)


Perspektiven

Qualifizierte Controller/-innen genießen als unternehmerische „Finanzlotsen“ branchenübergreifend ein hohes Ansehen und gelten heute zu Recht ab einer bestimmten Betriebsgröße als unverzichtbare Fach- und Führungskräfte. Controller/-innen haben eigentlich immer Konjunktur – im Zeitalter von Rabattschlachten und Margendruck erst recht. Der zunehmende globale Wettbewerb dürfte die Nachfrage nach scharfen kalkulieren auch weiterhin hochhalten.


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