Fachwirt/ Fachwirtin Gastgewerbe IHK
Terminplan
- Vollzeit - 19.08.2025 bis 25.11.2025
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Tätigkeitsprofil
Der/die Fachwirt/-in im Gastgewerbe (IHK) sind nicht nur Branchenspezialist sondern auch kaufmännische Führungskraft in den Unternehmen des Gastgewerbes und bestimmt den wirtschaftlichen Erfolg. Der/die Fachwirt/-in übernimmt Führungsaufgaben in Hotel- und Gaststättenbetrieben, innerhalb der Systemgastronomie sowie bei den Gemeinschaftsverpflegern bzw. Caterern. Die Nachfrage nach qualifiziertem Führungspersonal ist nachhaltig und wächst kontinuierlich.
Inhalte
1. Teil
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Volks- und Betriebswirtschaftslehre
- Volkswirtschaftliche Grundlagen
- Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken
- Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen
- Unternehmenszusammenschlüsse
Rechnungswesen
- Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens
- Finanzbuchhaltung
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen
- Planungsrechnung
Recht und Steuern
- Rechtliche Zusammenhänge
- Steuerrechtliche Bestimmungen Unternehmensführung
- Betriebsorganisation
- Personalführung
- Personalentwicklung
2. Teil
Handlungsspezifische Qualifikationen
Gästeorientierung und Marketing
- Gäste gewinnen, betreuen und zufriedenstellen
- Marketing gezielt anwenden und auswerten können
Branchenbezogenes Management
- Mitarbeiter führen und deren Potenzial fördern
- Warenwirtschaftssysteme effizient einsetzen
- Qualitätsmanagement aufgabenorientiert anwenden
- Planen, organisieren und durchführen von Veranstaltungen
- Mit Dienstleistungsanbietern, Institutionen und Organisationen zusammen arbeiten
Branchenbezogenes Recht
- Branchenspezifische Rechtsvorschriften berücksichtigen
- Verträge im Gastgewerbe kennen und abschließen können
- Branchenbezogene Steuern, Abgaben und Versicherungen kennen
Gastronomische Angebotsformen
- Hotel- und Gaststättenbetriebe
- Systemgastronomie
- Gemeinschaftsverpflegung / Catering
Voraussetzungen
Die Prüfungsteile 1 und 2 sind zum Erreichen des Abschlusses zwingend vorgeschrieben.
Teil 1: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WBQ)
Teil 2: Handlungsspezifische Qualifikationen
Die Berufspraxis im Sinne des Absatzes 2, sowie die anerkannten Ausbildungsberufe gemäß Absatz 2. Nr. 2 müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Funktionen haben.
Zur Teilprüfung “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” ist zuzulassen, wer folgendes nachweist
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Teilprüfung “Handlungsspezifische Qualifikationen” ist zuzulassen,
- wer den Prüfungsteil “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” abgelegt hat und:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten tourismusrelevanten Ausbildungsberuf und insgesamt eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und insgesamt eine mindestens dreijährige Berufspraxis
oder
- wer eine insgesamt mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Abschluss
Fachwirt im Gastgewerbe (IHK)
Fachwirtin im Gastgewerbe (IHK)
Perspektiven
Den qualifizierten Fachwirt/-innen im Gastgewerbe bietet der deutsche und internationale Arbeitsmarkt, speziell in den Kernbereichen Gastronomie und Hotellerie sowie in der Veranstaltungsbranche, ein weites Feld an attraktiven und verantwortungsvollen Aufgaben im mittleren Management.