Fachwirt/in Gesundheits- und Sozialwesen IHK
Terminplan
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Tätigkeitsprofil
Gepr. Fachwirt/-innen im Gesundheits- und Sozialwesen arbeiten überall da, wo Aufgaben des Sozialmanagements sich mit betriebswirtschaftlichen Anforderungen überschneiden und übernehmen dabei komplexe kaufmännische und verwaltende Aufgabenbereiche bis hin zu Leitungsfunktionen und Managementaufgaben im Gesundheits- und Sozialwesen. Dabei sind sie in die Planung, Durchführung und Kontrolle von fortlaufenden Unternehmensprozessen und speziellen Projekten fest mit eingebunden und sind hierbei zuständig für Personalarbeit, Qualitäts- und Projektmanagement, Koordination von Arbeitsabläufen sowie Erarbeitung von Finanzierungsplänen.
Darüber hinaus gehören aber auch folgende Aufgaben aus dem Bereich Marketing dazu:
- Beobachtung sozial- und gesundheitspolitischer Entwicklungen
- Markt- und Zielgruppenanalyse
- Erstellen und Umsetzen von Marketingkonzepten
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Inhalte
Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
- Erläutern der Prinzipien, Strukturen und Aufgaben sowie der ökonomischen Prozesse des Gesundheits- und Sozialwesens unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Auswirkungen
- Einordnen der Gesundheits- und Sozialpolitik in den nationalen und europäischen Kontext
- Erläutern rechtlicher und institutioneller Rahmenbedingungen von Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen
- Entwickeln, Planen, Umsetzen und Evaluieren von betrieblichen Zielen
- Beurteilen komplexer betrieblicher Zusammenhänge sowie Entwickeln und Umsetzen strategischer Handlungsmöglichkeiten
- Gestalten und Optimieren von Prozessen
- Anwenden von Organisationstechniken
- Steuern betrieblicher Veränderungsprozesse
Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
- Ermitteln und Festlegen von Qualitätszielen
- Anwenden von Qualitätsmanagementmethoden und -techniken
- Erfassen und Bewerten von Prozessdaten sowie Ermitteln von Qualitätsindikatoren
- Weiterentwickeln eines Risikomanagements
- Anwenden von Methoden des Zeit- und Selbstmanagements
Gestalten von Schnittstellen und Projekten
- Ermitteln von Schnittstellen, Planen, Organisieren, Gestalten und Pflegen von interdisziplinären Kooperationsbeziehungen und vernetzten Versorgungsformen unter Berücksichtigung der sozialökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen
- Organisieren und Gestalten der Kommunikation zwischen den Berufsgruppen und von multiprofessioneller Teamarbeit
- Planen, Organisieren, Koordinieren, Überwachen und Evaluieren von Projekten und Projektgruppen
Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
- Vorbereiten und Koordinieren von Jahresabschlussarbeiten
- Erläutern von Finanzierungssystemen im Gesundheits- und Sozialwesen
- Durchführen von Kosten- und Leistungsrechnung
- Einsatz von Controlling-Instrumenten
- Ermitteln, Auswerten und Beurteilen von betrieblichen Kennzahlen
- Vorbereiten der Finanz- und Investitionsplanung, Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten
Führen und Entwickeln von Personal
- Planen, Beschaffen, Auswählen und Einsetzen von Personal
- Durchführen von Personalmaßnahmen
- Planen und Durchführen der Ausbildung
Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
- Durchführen von Marktanalysen
- Formulieren von Marketingzielen
- Planen und Entwickeln von Marketingkonzepten
- Einführen und Umsetzen von Marketing-, Sponsoring- und Fundraising-Maßnahmen, auch unter Berücksichtigung der besonderen Situation von Non-Profit-Leistungsbereichen
- Einsetzen von Methoden des Sozialmarketings
- Durchführen von Maßnahmen im Gesundheitsmarketing
Voraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten, kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
- ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
- Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.
- Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit)
Abschluss
Gepr. Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK)
Gepr. Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK)
Der Fachwirt-IHK-Abschluss berechtigt zum Hochschulzugang!
Perspektiven
Gepr. Fachwirt/-innen im Gesundheits- und Sozialwesen sind sozialwirtschaftliche Allrounder, die komplexe kaufmännische und verwaltende Aufgabenbereiche übernehmen. Dabei sind sie in die Planung, Durchführung und Kontrolle von fortlaufenden Unternehmensprozessen und speziellen Projekten fest mit eingebunden. Darüber hinaus eröffnet sich für geprüfte Fachwirt/-innen im Gesundheits- und Sozialwesen ein breites Berufsfeld in Krankenhäusern und Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, bei diversen Trägerorganisationen der Kinder-, Jugend- Erwachsenen- und Behindertenhilfe, bei ambulanten Pflegediensten, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstorganisationen sowie bei Beratungsstellen, Verbänden und Organisationen der Sozialwirtschaft.