Gepr. Personalfachkaufmann/frau IHK

Terminplan

- Vollzeit - 25.07.2024 bis 25.10.2024

- Berufsbegleitend - 05.10.2024 bis 25.10.2025

- Vollzeit - 21.01.2025 bis 23.04.2025

- Vollzeit - 29.07.2025 bis 29.10.2025

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Tätigkeitsprofil

Personalfachkaufleute sind für das gesamte Personalwesen im Unternehmen zuständig. Sie führen Verhandlungen mit dem Betriebsrat, befassen sich mit arbeitsrechtlichen und arbeitsvertragsrechtlichen Gegebenheiten, führen Personalakten und planen Termine für Bewerbungs- und Personalgespräche.

Außerdem beraten Personalfachkaufleute die Geschäftsleitung hinsichtlich der Kostenminimierung und der Optimierung von Personaleinsätzen. In der Personalplanung und -beschaffung sind sie für die Definition von Aufgabenbereichen und Positionen sowie die Entwicklung und Umsetzung entsprechender Stellenpläne zuständig. Im Bereich Personalentwicklung ermitteln sie Mitarbeiterqualifikationen und erstellen nach Abgleich mit den jeweiligen Stellenanforderungen Fortbildungspläne zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung der Mitarbeiter/-innen.


Inhalte

Personalarbeit organisieren, durchführen

  • Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden
  • Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten
  • Prozesse im Personalwesen gestalten
  • Projekte planen und durchführen
  • Informationstechnologie im Personalbereich nutzen
  • Beraten und Fachgespräche führen
  • Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen
  • Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden

Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen

  • Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden
  • Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen
  • Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen
  • Sozialversicherungsrecht anwenden
  • Sozialleistungen des Betriebes gestalten
  • Personalbeschaffung durchführen
  • Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten

Personalplanung, Personalmarketing und Personalcontrolling gestalten und umsetzen

  • Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen
  • Personalwirtschaftliche Ziele aus der statistischen Unternehmensplanung ableiten
  • Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarf für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln
  • Personalbedarfs und -entwicklungsplanung durchführen
  • Personalcontrolling gestalten und umsetzen

Personal- und Organisationsentwicklung steuern

  • Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern
  • Entwerfen und Umsetzen der Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalysen und Qualifikationsprogramme
  • Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen
  • Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung einsetzen
  • Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten
  • Betriebliche Arbeitsformen mitgestalten, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen

Situationsbezogenes Fachgespräch

Training der Umsetzung des Berufswissens in betriebstypischen Situationen. Insbesondere werden Fähigkeiten/Fertigkeiten eingeübt, angemessen mit Gesprächspartnern innerhalb und außerhalb des Unternehmens oder der Organisation sprachlich zu kommunizieren und dabei argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sach- und personenorientiert einzusetzen.

Seminare zur Vorbereitung auf die ADA-Eignungsprüfung IHK:

  • Allgemeine Grundlagen
  • Planung der Ausbildung
  • Einstellung der Auszubildenden
  • Ausbildung am Arbeitsplatz
  • Das Lernen fördern
  • Gruppenarbeit
  • Änderung der Ausbildung


Voraussetzung

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
    oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
    oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

 

Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen gemäß §3 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind zu erbringen.

Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den oben genannten Funktionen haben.


Abschluss

Gepr. Personalfachkaufmann/frau (IHK)
Bachelor Professional of Human Resources Management (CCI)


Perspektiven

Durch den aktuellen demografischen Wandel wird sich das Aufgabenspektrum des Personalmanagements auch zukünftig erweitern. So werden zunehmend umfassende Alters- und Qualifikationsanalysen im Rahmen der speziellen Einsatzplanung immer relevanter. Entsprechend ergeben sich für qualifizierte Personalfachkräfte auch zukünftig branchenübergreifend sehr positive Chancen auf eine dauerhafte Festanstellung bei mittleren und größeren Unternehmen ebenso wie bei Personaldienstleistern, z.B. Personalvermittlungs- und Personalberatungsagenturen.


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