Gepr. Tourismusfachwirt/in IHK

Terminplan

- Vollzeit - 25.07.2025 bis 28.10.2025

- Berufsbegleitend - 04.10.2025 bis 06.03.2027

- Vollzeit - 24.11.2025 bis 10.03.2026

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100% Bestehungsquote in den letzten Jahren bei den IHK Abschlussprüfungen


Tätigkeitsprofil

Die Tourismuswirtschaft ist eine stetig wachsende und hoch moderne Dienstleistungsbranche. Hierfür sind neben der touristischen Leistungserstellung und dem Vertrieb die Zusammenarbeit mit Organisationen, Institutionen sowie Verbänden ein wesentliches Merkmal.

Die fachlichen Kompetenzen umfassen daher insbesondere die Befähigung, herausgehobene eigenverantwortliche Fachaufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente kunden- und dienstleistungsorientiert auszuüben – auch im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit.

Hierbei ist der Dienstleistungsprozess der Leistungserstellung und Vermittlung auch unter Beachtung ethischer, sozialer und ökologischer Grundsätze sowie geeigneter Qualitätsmanagementmaßnahmen zu steuern. Die spezifischen Aufgaben und Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen, Organisationen, Institutionen und politische Akteure sind dabei zu berücksichtigen.


Inhalte

Unternehmensführung und -entwicklung

  • Analysieren des eigenen betriebswirtschaftlichen Aufgaben- bereiches und Entwicklung von Vorschlägen zur Umsetzung unternehmerischer Entscheidungen
  • Umsetzen betrieblicher Ziele und Strategien sowie Entwickeln und Evaluieren von daraus abzuleitenden Teilzielen
  • Beurteilen von Trendsignalen und Marktentwicklungen sowie Erarbeiten von daraus resultierenden Handlungsempfehlungen
  • Einordnen globaler wirtschaftlicher Zusammenhänge und Beurteilen der Auswirkungen auf die betrieblichen Angebote
  • Gestalten und Optimieren der Arbeitsprozesse und -abläufe unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten

Betriebswirtschaftliche Bewertung und Steuerung von Geschäftsprozessen

  • Beurteilen von Jahresabschlüssen zur Einschätzung der Unternehmenssituation
  • Interpretation von betrieblichen Kennzahlen hinsichtlich Verbesserung von Leistungserstellungsprozessen
  • Einsetzen von betrieblichen Steuerungsinstrumenten
  • Entwickeln von Konzepten zur Vorbereitung von Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen
  • Aufstellen, Überwachen und Anpassen von Budgets

Qualitäts- und Projektmanagement

  • Planen und Festlegen von Qualitätszielen
  • Anwenden von Qualitätsmanagementmethoden und -techniken
  • Planen und Steuern von qualitätssichernden und -verbessernden Maßnahmen
  • Planen, Durchführen, Kontrollieren und Evaluieren von unternehmens- und kundenbezogenen Punkten

Personalführung und -entwicklung

  • Gewinnen, Auswählen und Einsetzen von Personal
  • Anleiten, Fördern und Motivieren von Mitarbeitern
  • Beurteilung von Mitarbeiterentwicklungspotenzialen sowie Empfehlen von individuellen Entwicklungszielen
  • Verantwortungsvolles Umgehen mit Mitarbeitern und Empfehlen von Personalbindungsmaßnahmen
  • Anwenden von Methoden der Kommunikation, der Motivationsförderung und des Konfliktmanagements
  • Planen und Durchführen der Ausbildung

Gestaltung des Marketingprozesses

  • Nutzen relevanter Methoden der Marketingforschung zur Absicherung von Marketingentscheidungen
  • Entwickeln von Marketingzielen und -strategien zur Verbesserung der Wettbewerbsposition
  • Umsetzen von zielgruppenspezifischen Marketingmaßnahmen unter Nutzung geeigneter Instrumente zur Erreichung der Marketingziele
  • Nachbereiten der Maßnahmen, Bewerten des Ergebnisses und Anleiten von Veränderungsprozessen zur Optimierung der Dienstleistung

Leistungserstellung im Tourismus

  • Gestalten der Beziehungen mit unterschiedlichen touristischen Dienstleistern zur Optimierung des Angebots
  • Berücksichtigung von Märkten, Marktstrukturen und Kundenbedürfnissen bei der Leistungserstellung
  • Entwickeln und Anbieten von touristischen Produkten
  • Planen und Umsetzen von Veranstaltungen unter Berücksichtigung spezifischer Rahmenbedingungen


Voraussetzungen

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem drei- jährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Tourismuswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen kaufmännischen oder verwaltenden anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis, sowie die anerkannten Ausbildungsberufe müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den oben genannten Funktionen haben. Abweichend von §1 ist zur Prüfung zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.


Abschluss

Gepr. Tourismusfachwirt (IHK)
Gepr. Tourismusfachwirtin (IHK)


Perspektiven

Auch in Zukunft zeichnen sich für die Touristikbranche nicht nur im Zuge des demographischen Wandels und des sich dadurch verändernden Altersniveaus der Reisenden entsprechende Veränderungen ab, sondern auch hinsichtlich des sich allgemein verändernden Reisetrends. Mehr und mehr setzt sich bei Reisenden der Wunsch nach einer wirklich individuellen Urlaubsgestaltung mit einem entsprechend hohen Erlebnisfaktor durch.

Entsprechend anspruchsvoll gestaltet sich somit für Touristiker die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Reisearrangements, welche den Wünschen und Bedürfnissen der Zielgruppe Rechnung tragen. Nicht zuletzt deshalb greifen in- wie ausländische Reiseunternehmen zur Besetzung wichtiger Positionen seit längerem auf die erfahrenen Absolventen der Aufstiegsqualifizierung zum/zur gepr. Tourismusfachwirt/-in zurück.


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