Gepr. Veranstaltungsfachwirt/in IHK

Terminplan

- Vollzeit - 07.01.2025 bis 14.04.2025

- Berufsbegleitend - 05.04.2025 bis 10.04.2027

- Vollzeit - 09.07.2025 bis 24.10.2025

- Vollzeit - 11.12.2025 bis 13.04.2026

- Vollzeit - 13.07.2026 bis 23.10.2026

- Vollzeit - 11.12.2026 bis 13.04.2027

- Vollzeit - 12.07.2027 bis 22.10.2027

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Tätigkeitsprofil

Ausgebildete Veranstaltungsfachwirte und -fachwirtinnen übernehmen vorwiegend Fach- und Führungsaufgaben in Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft. Sie arbeiten bei Messegesellschaften, Kongresszentren und Konzertveranstaltern. Darüber hinaus gehören Kulturämter oder Büros für Stadtmarketing sowie PR- und Eventagenturen zu ihren typischen Wirkungsstätten. Im Mittelpunkt ihrer vielseitigen Tätigkeit stehen u.a. die Analyse der Märkte, die Konzeption, das Marketing sowie die Planung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen.


Inhalte

1. Teil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

Volks- und Betriebswirtschaft

Hier sollen zum einen grundlegende volkswirtschaftliche Zusammenhänge und ihre Bedeutung für die betriebliche Praxis beurteilt werden können. Zum anderen müssen grundlegende betriebliche Funktionen und Funktionsbereiche und deren Zusammenwirken im Betrieb verstanden werden. Weiterhin soll der Vorgang einer Existenzgründung erfasst und in seiner Gesamtheit strukturiert werden können.

Recht und Steuern

Hier sollen allgemeine Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts sowie Kenntnisse des Arbeitsrechts erlernt werden. Weiterhin sollen an unternehmenstypischen Beispielen und Situationen mögliche Vertragsgestaltungen vorbereitet und deren Auswirkungen bewertet werden können. Es müssen außerdem die Grundzüge des unternehmensrelevanten Steuerrechts verstanden werden.

Rechnungswesen

Hier soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Bedeutung des Rechnungswesens als Dokumentations-, Entscheidungsund Kontrollinstrument für die Unternehmensführung darzustellen und zu begründen. Dazu gehört insbesondere die Kenntnis der bilanziellen Zusammenhänge sowie der Kostenrechnung. Außerdem sollen die erarbeiteten Zahlen für eine Aussage über die Unternehmenssituation ausgewertet werden können.

Unternehmensführung

Hier soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Inhalte der Betriebsorganisation, der Personalführung und -entwicklung sowie der Planungs- und Analysemethoden im betrieblichen Umfeld zu kennen, deren Auswirkungen auf die Unternehmensführung zu erläutern und anwenden zu können.

2. Teil Handlungsspezifische Qualifikationen

Analysieren von Märkten und Definieren von Marktchancen

  • Analyse von Märkten, um nationale und internationale Marktchancen einzuschätzen und zu definieren sowie unternehmerische Entscheidungen zu treffen
  • Kennen der Arten und Formen von Veranstaltungen sowie deren Ziele und dabei Einbeziehung wesentlicher Verbände und Organisationen der Veranstaltungswirtschaft

Konzipieren von Veranstaltungsprojekten

  • Entwicklung von Konzepten für Veranstaltungen und Veranstaltungsbeteiligungen als Grundlage für die Planung und Durchführung

Akquisition von Kunden und kundenorientierte Vermarktung von Veranstaltungen

  • Zielorientierte Markteinführung und Ausbau von Veranstaltungen und Veranstaltungsdienstleistungen
  • Akquise von Kunden sowie Ausbau von Kundenbeziehungen

Planen, Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Veranstaltungen

  • Zielorientierte Realisierung von Veranstaltungen und Veranstaltungsbeteiligungen unter Berücksichtigung rechtlicher, betriebswirtschaftlicher, technischer und ökologischer Bedingungen
  • Berücksichtigung branchenspezifischer Besonderheiten bei Steuern, Abgaben und Versicherungen sowie rechtlicher Rahmenbedingungen.

Führung und Zusammenarbeit

  • Zielorientierte Kommunikation mit Mitarbeitern, Auszubildenden, Geschäftspartnern und Kunden
  • Führen von Mitarbeitern, Auszubildenden und Projektgruppen


Voraussetzungen

Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ wird zugelassen,
wer Folgendes nachweist:

  • eine erfolgreiche Abschlussprüfung als Veranstaltungskaufmann/-kauffrau IHK
    oder
  • eine Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis
    oder
  • eine Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
    oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Abläufen in der Messe-, Tagungs- und Kongresswirtschaft nachweist

 

Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:

  • die Ablegung des Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und die Ablegung des Prüfungsteils “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen”, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt sowie mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den oben genannten Fällen.
  • Wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er über die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, kann ebenfalls zugelassen werden.


Abschluss

Geprüfter Veranstaltungsfachwirt (IHK)
Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin (IHK)


Perspektiven

Der Veranstaltungsmarkt mit seinen vielfältigen Erscheinungsformen und Instrumentarien wie bspw. Messen, Kongresse, Tagungen, Ausstellungen sowie Kunst-, Kultur- und Sportveranstaltungen, gehört nach wie vor zu den expandierenden Dienstleistungsbereichen. Entsprechend ist die Branche stets an qualifizierten und engagierten Nachwuchsfach- und Führungskräften interessiert.


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