Gepr. Veranstaltungsfachwirt/in IHK
Terminplan
- Vollzeit - 16.12.2024 bis 14.04.2025
- Vollzeit - 07.01.2025 bis 15.04.2025
- Vollzeit - 09.07.2025 bis 24.10.2025
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Tätigkeitsprofil
Ausgebildete Veranstaltungsfachwirte und -fachwirtinnen übernehmen vorwiegend Fach- und Führungsaufgaben in Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft. Sie arbeiten bei Messegesellschaften, Kongresszentren und Konzertveranstaltern. Darüber hinaus gehören Kulturämter oder Büros für Stadtmarketing sowie PR- und Eventagenturen zu ihren typischen Wirkungsstätten. Im Mittelpunkt ihrer vielseitigen Tätigkeit stehen u.a. die Analyse der Märkte, die Konzeption, das Marketing sowie die Planung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen.
Inhalte
1. Teil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Volks- und Betriebswirtschaft
Hier sollen zum einen grundlegende volkswirtschaftliche Zusammenhänge und ihre Bedeutung für die betriebliche Praxis beurteilt werden können. Zum anderen müssen grundlegende betriebliche Funktionen und Funktionsbereiche und deren Zusammenwirken im Betrieb verstanden werden. Weiterhin soll der Vorgang einer Existenzgründung erfasst und in seiner Gesamtheit strukturiert werden können.
Recht und Steuern
Hier sollen allgemeine Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts sowie Kenntnisse des Arbeitsrechts erlernt werden. Weiterhin sollen an unternehmenstypischen Beispielen und Situationen mögliche Vertragsgestaltungen vorbereitet und deren Auswirkungen bewertet werden können. Es müssen außerdem die Grundzüge des unternehmensrelevanten Steuerrechts verstanden werden.
Rechnungswesen
Hier soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Bedeutung des Rechnungswesens als Dokumentations-, Entscheidungsund Kontrollinstrument für die Unternehmensführung darzustellen und zu begründen. Dazu gehört insbesondere die Kenntnis der bilanziellen Zusammenhänge sowie der Kostenrechnung. Außerdem sollen die erarbeiteten Zahlen für eine Aussage über die Unternehmenssituation ausgewertet werden können.
Unternehmensführung
Hier soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Inhalte der Betriebsorganisation, der Personalführung und -entwicklung sowie der Planungs- und Analysemethoden im betrieblichen Umfeld zu kennen, deren Auswirkungen auf die Unternehmensführung zu erläutern und anwenden zu können.
2. Teil Handlungsspezifische Qualifikationen
Analysieren von Märkten und Definieren von Marktchancen
- Analyse von Märkten, um nationale und internationale Marktchancen einzuschätzen und zu definieren sowie unternehmerische Entscheidungen zu treffen
- Kennen der Arten und Formen von Veranstaltungen sowie deren Ziele und dabei Einbeziehung wesentlicher Verbände und Organisationen der Veranstaltungswirtschaft
Konzipieren von Veranstaltungsprojekten
- Entwicklung von Konzepten für Veranstaltungen und Veranstaltungsbeteiligungen als Grundlage für die Planung und Durchführung
Akquisition von Kunden und kundenorientierte Vermarktung von Veranstaltungen
- Zielorientierte Markteinführung und Ausbau von Veranstaltungen und Veranstaltungsdienstleistungen
- Akquise von Kunden sowie Ausbau von Kundenbeziehungen
Planen, Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Veranstaltungen
- Zielorientierte Realisierung von Veranstaltungen und Veranstaltungsbeteiligungen unter Berücksichtigung rechtlicher, betriebswirtschaftlicher, technischer und ökologischer Bedingungen
- Berücksichtigung branchenspezifischer Besonderheiten bei Steuern, Abgaben und Versicherungen sowie rechtlicher Rahmenbedingungen.
Führung und Zusammenarbeit
- Zielorientierte Kommunikation mit Mitarbeitern, Auszubildenden, Geschäftspartnern und Kunden
- Führen von Mitarbeitern, Auszubildenden und Projektgruppen
Voraussetzungen
Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ wird zugelassen,
wer Folgendes nachweist:
- eine erfolgreiche Abschlussprüfung als Veranstaltungskaufmann/-kauffrau IHK
oder
- eine Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis
oder
- eine Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Abläufen in der Messe-, Tagungs- und Kongresswirtschaft nachweist
Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- die Ablegung des Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und die Ablegung des Prüfungsteils “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen”, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt sowie mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den oben genannten Fällen.
- Wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er über die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, kann ebenfalls zugelassen werden.
Abschluss
Geprüfter Veranstaltungsfachwirt (IHK)
Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin (IHK)
Perspektiven
Der Veranstaltungsmarkt mit seinen vielfältigen Erscheinungsformen und Instrumentarien wie bspw. Messen, Kongresse, Tagungen, Ausstellungen sowie Kunst-, Kultur- und Sportveranstaltungen, gehört nach wie vor zu den expandierenden Dienstleistungsbereichen. Entsprechend ist die Branche stets an qualifizierten und engagierten Nachwuchsfach- und Führungskräften interessiert.