Gepr. Wirtschaftsfachwirt/in IHK
Durchführungsgarantie für den Kurs mit Start am 16.12.2024!
Terminplan
- Vollzeit - 16.12.2024 bis 17.04.2025
- Berufsbegleitend - 05.04.2025 bis 17.04.2027
- Vollzeit - 24.07.2025 bis 11.11.2025
- Vollzeit - 16.12.2025 bis 21.04.2026
- Vollzeit - 23.07.2026 bis 09.11.2026
- Vollzeit - 14.12.2026 bis 12.04.2027
- Vollzeit - 27.07.2027 bis 12.11.2027
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Tätigkeitsprofil
Die Aufstiegsqualifizierung zum/r Wirtschaftsfachwirt/in entspricht den aktuellen Anforderungen der Industrie sowie der Handels- und Dienstleistungsbranche. Der wirtschaftlich höchst attraktive und komplexe Tätigkeitsbereich kann je nach beruflicher Erfahrung, persönlicher- und unternehmensspezifischer Ausrichtung variieren.
Zu den typischen Aufgabenbereichen zählen unter anderem:
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Controlling
- Planung und Durchführung komplexer Marketing- und Absatzkampagnen
- Produkt- und Qualitätsmanagement
- Filial- oder Fachbereichsleitung
Inhalte
1. Teil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Volks- und Betriebswirtschaft
Hier sollen zum einen grundlegende volkswirtschaftliche Zusammenhänge und ihre Bedeutung für die betriebliche Praxis beurteilt werden können. Zum anderen müssen grundlegende betriebliche Funktionen und Funktionsbereiche und deren Zusammenwirken im Betrieb verstanden werden. Weiterhin soll der Vorgang einer Existenzgründung erfasst und in seiner Gesamtheit strukturiert werden können.
Recht und Steuern
Hier sollen allgemeine Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts sowie Kenntnisse des Arbeitsrechts erlernt werden. Weiterhin sollen an unternehmenstypischen Beispielen und Situationen mögliche Vertragsgestaltungen vorbereitet und deren Auswirkungen bewertet werden können. Es müssen außerdem die Grundzüge des unternehmensrelevanten Steuerrechts verstanden werden.
Rechnungswesen
Hier soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Bedeutung des Rechnungswesens als Dokumentations-, Entscheidungs- und Kontrollinstrument für die Unternehmensführung darzustellen und zu begründen. Dazu gehört insbesondere die Kenntnis der bilanziellen Zusammenhänge sowie der Kostenrechnung. Außerdem sollen die erarbeiteten Zahlen für eine Aussage über die Unternehmenssituation ausgewertet werden können.
Unternehmensführung
Hier soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Inhalte der Betriebsorganisation, der Personalführung und -entwicklung sowie der Planungs- und Analysemethoden im betrieblichen Umfeld zu kennen, deren Auswirkungen auf die Unternehmensführung zu erläutern und in Teilumfängen anwenden zu können.
2. Teil Handlungsspezifische Qualifikationen
Betriebliches Management
- Betriebliche Planungsprozesse unter Einbeziehung der Betriebsstatistik
- Organisations- und Personalentwicklung
- Informationstechnologie und Wissensmanagement
- Managementtechniken unter Einbeziehung von Zeitmanagement, Kreativtechniken und Entscheidungstechniken
Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
- Investitionsplanung und -rechnung
- Finanzplanung und Ermittlung des Finanzbedarfs
- Finanzierungsarten
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Controlling
Logistik
- Einkauf und Beschaffung
- Materialwirtschaft und Lagerhaltung
- Wertschöpfungskette und Aspekte der Rationalisierung
- Spezielle Rechtsaspekte
Marketing und Vertrieb
- Marketingplanung
- Marketinginstrumentarium/Marketing-Mix
- Vertriebsmanagement
- Internationale Geschäftsbeziehungen und Geschäftsentwicklung
- interkulturelle Kommunikation
- Spezielle Rechtsaspekte
Führung und Zusammenarbeit
- Zusammenarbeit, Kommunikation und Kooperation
- Mitarbeitergespräche
- Konfliktmanagement
- Mitarbeiterförderung
- Ausbildung
- Moderation von Projektgruppen
- Präsentationstechniken
Voraussetzungen
Zur Teilprüfung “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: Zur
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsbereich und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Teilprüfung “Handlungsfeldspezifische Qualifikationen” nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer:
- die abgelegte Teilprüfung “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen”, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
- mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatz 1 Nr. 1
oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
- Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer/s Geprüften Wirtschaftsfachwirtin/es nach § 1 Absatz 2 haben.
Abschluss
Geprüfter Wirtschaftsfachwirt (IHK)
Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin (IHK)
Perspektiven
Gepr. Wirtschaftsfachwirt/-innen sind betriebswirtschaftliche Allrounder, die komplexe kaufmännische Aufgabenbereiche übernehmen. Dabei sind sie in die Gestaltung und Durchführung von Unternehmensprozessen und Projekten fest mit eingebunden.
Als qualifizierte Generalist/-innen tragen sie in den verschiedensten Geschäftsbereichen ein hohes Maß an Verantwortung und verfügen über weitreichende Fachkenntnisse für innerbetriebliche Zusammenhänge sowie branchenspezifische und gesamtwirtschaftliche Abhängigkeiten.
Die auf hohem Niveau ausgebildeten Fachkräfte sind für Positionen im mittleren Management besonders prädestiniert und werden mehr und mehr von mittleren und großen Unternehmen der Wirtschaft und im Dienstleistungsbereich nachgefragt.