Aufstiegs-BAföG

Von den Lehrgangskosten und den Prüfungsgebühren werden derzeit 30,5 % durch Zuschuss und der Rest durch ein zinsgünstiges Darlehen gefördert. Bei Bestehen der Abschlussprüfung werden Absolvent/-innen für Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte, die ab dem 1.7.2009 begonnen haben, auf Antrag 25 % des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Nähere Auskünfte und Antragsformulare erhalten Sie bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung Ihres Landratsamtes oder Ihrer kreisfreien Gemeinde. Weitere Informationen unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/ (Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG).

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