BAföG

Speziell für die Ausbildung an den Berufsfachschulen für Euro-Management-Assistenten und Internationale Wirtschaftsfachleute kann Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beantragt werden.

Die Förderung erfolgt für Schüler vollständig durch Zuschuss, d. h. die Leistungen müssen nicht zurückgezahlt werden.

Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (Stadt- bzw. Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern).

Detaillierte Informationen unter „Das neue BAföG“.