Bildungsgutschein

Mit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 1. Januar 2003 vergeben die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsziele.

  • Ältere Beschäftigte können einen Bildungsgutschein erhalten, wenn in ihrem Betrieb weniger als 250 Angestellte beschäftigt sind.
  • Auch der nachträgliche Erwerb eines Hauptschulabschlusses oder eines vergleichbaren Abschlusses kann mit einem Bildungsgutschein gefördert werden.
  • Der Gutschein ermöglicht in der Regel, einen Lehrgang im Tagespendelbereich Ihres Wohnortes auszuwählen.
  • Der Staat trägt hier 100 % der Kosten. Eventuell übernimmt er sogar Fahrt- und Übernachtungskosten. Allerdings haben nur Arbeitslose einen Anspruch darauf.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten nach SGB II/III erhalten Sie hier: Arbeitsagentur oder erkunden Sie sich persönlich bei Ihrem/r zuständigen Arbeitsberater/in.

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