Bildungsgutschein
Mit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 1. Januar 2003 vergeben die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsziele.
- Ältere Beschäftigte können einen Bildungsgutschein erhalten, wenn in ihrem Betrieb weniger als 250 Angestellte beschäftigt sind.
- Auch der nachträgliche Erwerb eines Hauptschulabschlusses oder eines vergleichbaren Abschlusses kann mit einem Bildungsgutschein gefördert werden.
- Der Gutschein ermöglicht in der Regel, einen Lehrgang im Tagespendelbereich Ihres Wohnortes auszuwählen.
- Der Staat trägt hier 100 % der Kosten. Eventuell übernimmt er sogar Fahrt- und Übernachtungskosten. Allerdings haben nur Arbeitslose einen Anspruch darauf.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten nach SGB II/III erhalten Sie hier: Arbeitsagentur oder erkunden Sie sich persönlich bei Ihrem/r zuständigen Arbeitsberater/in.